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Auslands-BAföG unterstützt Auslandsstudium & Auslandspraktikum

Du planst, während des Studiums ins Ausland zu gehen? Dann kann das Auslands-BAföG eine gute Finanzierungshilfe sein. Der Staat unterstützt mobile Studierende – unabhängig davon, ob du in Deutschland BAföG beziehst. Deine Noten spielen bei dieser Förderung auch keine Rolle.

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Was wird gefördert?

Mit dem Auslands-BAföG werden Studienaufenthalte und Pflichtpraktika in der ganzen Welt gefördert. Studienaufenthalte müssen mindestens sechs Monate, Praktika mindestens zwölf Wochen dauern.

Wer wird gefördert?

Deutsche Studierende, die bei Beginn des Bachelorstudiums jünger als 30, bei Masterstudiengängen jünger als 35 Jahre sind, werden gefördert. Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG beziehen, können unter Umständen Auslands-BAföG beanspruchen. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland werden unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert.

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Wie lange wird gefördert?

Innerhalb der EU und in der Schweiz kann ein Studium von Beginn an bis zum Abschluss gefördert werden. Außerhalb der EU wird maximal ein Jahr gefördert. Kannst du nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt außerhalb der EU und der Schweiz eine besondere Bedeutung für dein Studium hat, kann die Förderung um bis zu drei Semester verlängert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschläge werden ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, und zwar für:

  • Reisekosten: innerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 250 Euro;
    außerhalb Europas für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal 500 Euro
  • Eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a BAföG)
  • Höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz. Je nach Land werden unterschiedlich hohe Auslandszuschläge gezahlt.

Falls an der ausländischen Hochschule Studiengebühren erhoben werden, können maximal für ein Jahr bis 4.600 € als Zuschuss gezahlt werden. Dafür muss man allerdings nachweisen, dass das Studium nur an der ausgewählten Hochschule durchgeführt werden kann und dass man sich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat.

Musst du das komplette Geld wieder zurückzahlen?

Nein. Eine Hälfte ist ein Zuschuss vom Staat, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt und muss erst später zurückgezahlt werden. Die Kosten für Reise, Krankenversicherung, teurere Lebenshaltung und Studiengebühren musst du gar nicht zurückzahlen.

Gibt es Probleme mit dem Inlands-BAföG?

Nein. Auslands-BAföG wird unabhängig vom Inlands-BAföG gezahlt. Du bekommst deshalb nicht weniger Inlands-BAföG. Die Zeit des Auslandsaufenthalts (bis zu einem Jahr) wird nicht auf die maximale Förderungsdauer angerechnet. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen für den Studiengang obligatorischen Auslandsaufenthalt handelt.

Wo kannst du Auslands-BAföG beantragen?

Beachte unbedingt, dass du den Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts stellen solltest. Die Zuständigkeit hängt von deinem Zielland ab – alle Adressen, Infos rund ums Auslands-BAföG

Infos, Hinweise & Tipps:

bildungsdoc-empfehlung.

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