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Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Wer einen Arbeitsplatz sucht und sich bewirbt, hat dafür Kosten zu tragen. Diese Kosten gelten vor dem Gesetz als sogenannte Werbungskosten und sind als solche steuerlich absetzbar. Ob die Bewerbungen im Einzelnen erfolgreich sind oder nicht zu einer Einstellung führen, ist dafür völlig unerheblich. Denn erstattungsfähige Werbungskosten sind in beiden Fällen entstanden. Erfahren Sie im Folgenden mehr darüber, wann und wie man Bewerbungskosten steuerlich absetzen kann.

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Was genau kann abgesetzt werden?

Im Grunde genommen alles, was zum Bewerbungsprozedere verbindlich dazugehört und Kosten verursacht. Darunter fallen z.B.:

  • Ausgaben für Bewerbungsfotos
  • Amtliche Beglaubigungen
  • Fotokopien
  • Für Material wie Bewerbungsmappen, Präsentationsmappen
  • Klarsichthüllen
  • Briefpapier
  • Briefumschläge
  • Briefporto, usw.

Ferner kann man absetzbare Werbungskosten geltend machen, wenn man sich selbst auf Eigeninitiative auf dem Arbeitsmarkt bewirbt. Wenn man also Stellengesuche selbst in Zeitungen etc. aufgibt und dafür Kosten entstehen, so sind diese auch als Werbungskosten absetzbar.

Überhaupt kann man die Anschaffungskosten von Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt absetzen, wenn man diese wegen der Stellensuche überhaupt erst ersteht (was einen natürlich nicht davon abhalten muss, auch den Sportteil zu lesen…).

Wer es ganz genau nimmt, kann sich sogar Kosten für Telefongespräche und Korrespondenzen, die mit einem Bewerbungsgespräch zusammenhingen, rückerstatten lassen. Ebenso können Einwahlgebühren und Verbindungsentgelte, die bei einer Stellensuche im Internet und bei Bewerbungen per E-Mail anfallen, abgesetzt werden.

Ebenfalls abgesetzt werden können weiterbildende Maßnahmen, die man selbst und auf eigene Tasche wahrnimmt, sofern diese auf Vorstellungsgespräche und das Verfassen von Bewerbungen vorbereiten. Dies umfasst Bücher, die Tipps für erfolgreiche Bewerbungen geben sowie Kurse, die auf Vorstellungsgespräche vorbereiten. Im Falle dieser Kurse können nicht nur die Kosten für den Kurs an sich abgesetzt werden. Auch die Fahrtkosten und eventuelle Kosten für Verpflegung können geltend gemacht werden.

Selbstverständlich sind Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen absetzbar. Wichtig: Kommt es währen deiner solchen Fahrt zu einem Unfall, sind die dadurch zustande kommenden Mehrkosten ebenfalls absetzbar.

Wer für seine Bewerbungen den Computer nutzt, kann einen Anteil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für Computerzubehör, wie naheliegenderweise Drucker, der in diesem Zusammenhang genutzt wird.

Wie man sieht, ist wirklich fast alles abzugsfähig, was im Zusammenhang mit der Bewerbung oder auch nur mit der Arbeitssuche bzw. Absicht zur Bewerbung Kosten verursacht. Allerdings gibt es dabei eine große Ausnahme: Kleidung, die man laut eigener Aussage für ein Bewerbungsfoto oder für ein Vorstellungsgespräch gekauft hat, kann nicht abgesetzt werden.

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