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Krankschreibung – was muss beachtet werden?

Beim Thema Krankschreiben sind viele Arbeitnehmer sehr unsicher. Ein Fehlverhalten kann leicht zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Aber was muss man beachten bei einer Krankschreibung? Der folgende Artikel klärt Arbeitnehmer darüber auf, wie er sich richtig krank meldet und weist auf die möglichen Folgen hin.

So meldet man sich richtig krank

Wenn der Arbeitnehmer sich nicht gut fühlt, dann ist es seine Pflicht, den Arbeitgeber zu verständigen. Bei größeren Firmen ist es der direkte Vorgesetzte. Im Zweifelsfall ist es besser, nachzufragen. In jeder Firma ist das ein wenig anders geregelt.

Manchmal muss sich der Arbeitnehmer zusätzlich in der Personalabteilung krank melden. Diese Pflicht ist auch im Endgeltfortzahlungsgesetz niedergelegt. Die Krankmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Unterbleibt die Krankmeldung, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeiter abzumahnen. Es gibt keine genauen Vorschriften, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat. Der Mitarbeiter kann einen Anruf tätigen, eine WhatsApp Nachricht schicken oder einfach eine E-Mail schreiben. Auch das ist von Firma zu Firma verschieden.

Ein ärztliches Attest besorgen

Beim ärztlichen Attest gibt es unterschiedliche Regelungen. Vorgeschrieben ist, dass der Arbeitnehmer spätestens nach drei Tagen zum Arzt muss. Das kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt sein. Manche Firmen bestehen sofort auf eine Krankmeldung, andere nur am Montag oder am Freitag. Dies sollte der Arbeitnehmer möglichst frühzeitig klären, damit er keinen Fehler macht.

Die Krankmeldung besteht aus mehreren Seiten. Die erste Seite muss er bei der Krankenkasse einreichen, das zweite Blatt geht zum Arbeitgeber und das dritte Blatt behält er selbst. Eine Diagnose wird dem Arbeitgeber übrigens nicht mitgeteilt. Das braucht ihn auch nicht zu interessieren und der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, es ihm mitzuteilen.

Darf man aus dem Haus gehen, wenn man krankgeschrieben ist?

Bei diesem Punkt herrscht große Verwirrung. Viele glauben, dass sie nicht mehr aus dem Haus dürfen, wenn sie krankgeschrieben sind. Das stimmt natürlich nicht. Wer alleinstehend ist, muss essen einkaufen und andere Besorgungen machen. Grundsätzlich muss er alles unterlassen, was die Gesundheit beeinträchtigt. Das kann bei jedem anders aussehen.

Patienten, die unter einem Burn-Out-Syndrom leiden, sollten häufig bewusst nach draußen gehen. Mit einer schweren Grippe ist es selbstverständlich besser, im Bett zu bleiben. Das entscheidet der Arzt.

Wenn ein Arbeitgeber den Mitarbeiter im Kaufhaus sieht, ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar einer Kündigung. Selbst ein Urlaub ist möglich. Dieser darf nur nicht verhindern, dass der Mitarbeiter gesund wird. Anders sieht es aus, wenn er im Kaufhaus Ware einräumt und dort anscheinend arbeitet. Das ist natürlich verboten. Er darf während dieser Zeit keine andere Arbeit annehmen.

Krank im Urlaub

Besonders unangenehm ist es, wenn man im Urlaub krank wird. Viele sagen nichts und opfern einfach die Urlaubstage. Das ist nicht notwendig. Wer sofort zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt, kann die Arbeitstage retten. Liegt die Bescheinigung beim Arbeitgeber vor, nimmt er die Urlaubstage später. Problematisch wird es mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland. Diese gelten nicht immer.

Arbeiten während der Krankheit

Die Krankmeldung enthält eine Prognose über die Dauer der Krankheit. Diese muss nicht unbedingt stimmen. Wenn sich der Mitarbeiter gesund fühlt, kann er auch wieder zur Arbeit kommen. Er muss nicht den Arzt Bescheid sagen. Allerdings hat der Arbeitgeber immer das letzte Wort. Dieser hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Ist er der Meinung, dass der Mitarbeiter andere Menschen im Betrieb ansteckt, wird er es verbieten, dass der Mitarbeiter zur Arbeit erscheint. Sollte er gefährliche Maschinen bedienen, wird der Chef sicherlich genauer nachfragen, bevor er den Angestellten wieder an die Arbeit zurückkehren lässt. Im Zweifelsfall sollte man besser zum Arzt gehen und diesen um Rat fragen.

Die arbeitsrechtlichen Folgen der Krankmeldung

Viele denken, wer krank ist, kann nicht gekündigt werden. Das ist so nicht richtig. Sicherlich, wer nur ein paar Tage krank ist und sich korrekt verhält, hat kaum etwas zu befürchten. Wer aber ständig krank ist und der Firma dadurch schadet, dem kann durchaus gekündigt werden. Dies geschieht normalerweise durch eine ordentliche fristgerechnete Kündigung.

Arbeitnehmer, die sich bei der Krankmeldung nicht korrekt verhalten, also dem Vorgesetzten nicht Bescheid geben oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einreicht, dem droht eine Abmahnung. Geschieht das häufiger, kann auch hier die Kündigung drohen.

Bei einem groben Fehlverhalten droht sogar die fristlose Kündigung. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet ohne krank zu sein. Ein typisches Beispiel ist der Arbeitnehmer, der eine Krankheit vortäuscht und dann seinem Bruder auf dessen Baustelle hilft. Dies zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sodass eine Weiterbeschäftigung normalerweise nicht mehr möglich ist.

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