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Auslandsstudium finanzieren: Auslands-BAföG für (fast) alle Studierende

Ziel des BMBF ist es, dass 50% der Studierenden eines Jahrgangs während des Studiums Auslandserfahrungen sammeln sollen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist finanzielle Unterstützung von Vater Staat gefragt und der zeigt sich mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durchaus großzügig.

Vielleicht die wichtigste Information vorab: Unterstützung fürs Studium im Ausland erhalten auch viele Studierende, die im Inland nicht BAföG-berechtigt sind! Das heißt, wer fürs Studium Zuhause kein BAföG bekommt, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, hat beim Auslandsstudium dennoch gute Chancen, staatlich unterstützt zu werden. Wer schon BAföG-Bezieher ist, erfüllt ohnehin die Voraussetzungen und wird sich freuen, dass der Auslandsaufenthalt nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird.

Da Bachelor- und Master-Studiengänge als eigenständige Ausbildungseinheiten gewertet werden, kann man auch in beiden Phasen Auslands-BAföG erhalten. Ebenso empfängerfreundlich sind die Rückzahlungsbedingungen. Die Hälfte des Darlehens muss nicht zurückgezahlt werden, Zuschüsse für Studiengebühren sind sogar rückzahlungsfrei.

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Voraussetzungen für Auslands-BAföG

Ein Auslandsstudium muss mindestens sechs Monate lang sein. Ein Trimester wird deshalb nur gefördert, wenn ein Memorandum of Understanding zwischen Heimat- und Gasthochschule besteht. In der EU und der Schweiz können BAföG-Berechtigte sogar ihr gesamtes Studium absolvieren. Die Qualität der Ausbildung bzw. die Zugangsvoraussetzungen müssen mit den Standards deutscher Fachhochschulen, Universitäten und Akademien vergleichbar sein. Eine Antrag kann stellen, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat – auch ohne deutscher Staatsbürger zu sein.

Wie viel Geld gibt es beim Auslands-BAföG?

Etwa 9.000 EUR beträgt der BAföG-Höchstsatz für ein Semester im Ausland – 4.600 EUR für Studiengebühren plus Zuschüsse für Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung sowie Reisekosten. Die Förderungshöchstdauer beträgt ein Jahr.

Für Studiengebühren, die vor allem Studierende betreffen, die als Free Mover nicht an einem Austauschprogramm ihrer Heimatuniversität teilnehmen, sind max. 4.600 € pro Jahr möglich. Dieser Betrag wird als Vollzuschuss gewährt, ist also geschenkt.

Darüber hinaus gibt es beim Auslands-BAföG weitere Zuschläge, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt werden.

Auslands-BAföG Antrag stellen

Je nach Zielland sind unterschiedliche BAföG-Ämter zentral zuständig, z.B. ist das Studierendenwerk Hamburg bei einem Auslandsstudium in den USA zuständig. Es sollten sechs Monate Vorlauf zwischen Antragstellung und Studienbeginn eingeplant werden!

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