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Mit ESTA problemlos in die USA einreisen

Nach Angaben der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP haben mehr als 1,44 Millionen Deutsche vom 01. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 einen Esta-Antrag neu gestellt.

Im gleichen Zeitraum reisten 1,96 Millionen Deutsche mit einer Esta-Genehmigung in die USA ein. Insgesamt haben die Bundesbürger einen guten Ruf in Bezug auf die Beantragung der Einreisegenehmigung ESTA für die USA. Über 99 Prozent der Anträge aus Deutschland werden ohne Schwierigkeiten genehmigt.

Wer braucht eine Esta-Einreisegenehmigung für die USA?

Alle, die aus Ländern stammen, die am Visa-Waiver-Programm beteiligt sind, brauchen diese Einreisegenehmigung, wenn sie ohne Visum in die USA einreisen möchten. Zu den Visa-Waiver-Staaten gehören derzeit 38 Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark, Italien, Frankreich, Spanien, Australien, Japan oder Chile. Der Esta-Antrag ist von allen Einreisewilligen aus diesen Staaten, die weder ein Visum noch die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, spätestens 72 Stunden vor der Einreise zu stellen. Dabei brauchen absolut alle Reisenden eine Esta-Einreisegenehmigung, unabhängig vom Alter. Gründe für die Reise müssen rein privat sein und der Aufenthalt darf nicht länger als 90 Tage dauern.

Wo ist der Esta-Antrag zu stellen?

Für den Antrag gibt es ein offizielles Formular der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde. Die Behörden empfehlen, ausschließlich dieses Formular zu verwenden, das in mehreren Sprachen zur Verfügung steht. Die Einreiseerlaubnis kostet 14 US-Dollar, was etwa 12 Euro entspricht.

Wann ist in jedem Fall ein Visum notwendig?

Wer neben der deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, und zwar die aus Iran, Irak, Syrien oder dem Sudan, muss in jedem Fall ein Visum beantragen. Auch Reisende, die nach dem 1. März 2013 in einem dieser Länder oder im Jemen, in Libyen oder Somalia waren, können eine Visumbeantragung nur vermeiden, wenn sie darlegen können, dass der Grund für die Reise eine offizielle Regierungsmission war oder dass sie als Soldat in diese Länder geschickt wurden. Diese Angaben sind im Rahmen eines Esta-Antrags zu machen.

Das Ausfüllen des Esta-Formulars

Vor der Antragstellung ist sicherzustellen, dass der Reisepass noch lange genug gültig ist. Er darf frühestens zum Tag der Ausreise ablaufen. Welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Antragstellung genau abläuft, ist unter usatipps.net nachzulesen. Dabei sind die folgenden Fehler zu vermeiden:

  • Reisende unterbrechen manchmal den Prozess der Antragstellung, um ihn später fortzuführen. Häufig können sie dann den begonnenen Antrag nicht wiederfinden. Es ist in dieser Situation nicht möglich, einen neuen Antrag zu beginnen, da bereits ein Antragsprozess läuft.
  • Die Daten sind immer genau so in den Antrag einzutragen, wie sie auch im Reisepass stehen. Umlaute dürfen nicht mit der gängigen alternativen Schreibweise (ae für ä, oe für ö und ue für ü) ersetzt werden. Diese Buchstaben sind mit den einfachen Vokalen (a, o und u) darzustellen.

Ein altes Foto im Reisepass – was nun?

Normalerweise sind ältere Kinderfotos im Reisepass kein Problem, sofern der Pass noch ausreichend lange gültig und nicht beschädigt ist sowie alle Informationen korrekt sind. Wer zwischenzeitlich geheiratet und dabei den Namen gewechselt hat, sollte auf jeden Fall einen neuen Pass beantragen, so eine Empfehlung der US-amerikanischen Behörden.

Der Antrag ist abgelehnt – was tun?

Je nachdem, warum die Ablehnung erfolgt ist, gibt es verschiedene Vorgehensweisen.

  • Frage 1 zum Gesundheitszustand am Anfang des Fragebogens falsch geklickt

Einfach 24 Stunden warten, dann ist es möglich einen neuen Antrag zu stellen.

  • Frage 8 mit Ja geklickt

Wer Frage 8 fälschlicherweise mit Ja beantwortet hat – die Frage zur kriminellen Vergangenheit – muss sich mit dem neu eingerichteten „Traveler Communication Centre“ der US-Behörde in Verbindung setzen.

In allen anderen Fällen gibt es in der Regel keine andere Möglichkeit, als ein Visum bei einem US-Konsulat zu beantragen.

Welche Neuerungen gibt es?

Künftig soll es möglich sein, das Foto aus dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses auf die Internetseite hochzuladen. Geplant ist auch, dass Reisende, die sich in den USA aufhalten, künftig eine E-Mail erhalten, wenn von den 90 Tagen Aufenthaltsdauer bereits 80 Tage vorüber sind. Die E-Mail wird auf die im Antrag genannte E-Mail-Adresse geschickt.

Die US-Behörden haben eine Möglichkeit eingerichtet, nachzuprüfen, wann die letzte Einreise in die USA stattgefunden hat. Auf der offiziellen Seite ist es möglich, alle Ein- und Ausreisen der letzten fünf Jahre einzusehen. Dazu sind nur Name, Geburtsdatum und Reisepassnummer notwendig.

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